Die Kandidatinnen und Kandidaten für den Oktober 2023

Bei den Wahlen im Herbst setzt man sein Kreuz bei einer Persönlichkeit und nicht bei einer Partei-Liste. Daher sind Kandidatinnen und Kandidaten aller Listenplätze darauf angewiesen, dass man sein Kreuz bei ihnen macht.

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Unsere Kandidaten im Stimmkreis FFB-Ost: Daniel Liebetruth und Martin Eberl

Für eine starke und kompetente Vertretung unseres Landkreises im Parlament empfiehlt die Brucker Kreis-SPD:

zum Landtag die Wahl von:

zum Bezirkstag die Wahl von:

  • Martin Eberl, Liste 5 SPD, Platz 7, 49 Jahre, Wirtschaftsschullehrer, Eichenau (Direktkandidat in FFB-Ost)
    Mehr erfahren Sie hier: https://spd-eichenau.de/wahlen/

  • Tina Jäger, Liste 5 SPD, Platz 24, 27 Jahre, Business Development Managerin Mobility, Fürstenfeldbruck (Direktkandidatin FFB-West/Landsberg)

(Im eigenen Stimmkreis finden Sie Ihre Direktkandidatin oder Ihren Direktkandidaten nur beim Erststimmenwahlzettel und nicht auch zusätzlich auf der Liste)

Das Landeswahlrecht in Bayern macht das möglich!
Das von Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten geschaffene Wahlrecht in Bayern ist höchst demokratisch. Die Parteien bieten lediglich Listenvorschläge an. Die Wählerinnen und Wähler können personengenau ihre Auswahl treffen.

Die Stimmzettel
Das bayerische Wahlrecht kennt
a) Erststimmen (kleiner Stimmzettel mit den Namen der Direktkandidaten)
b) Zweitstimmen (großer Stimmzettel mit den Namen aller Listenkandidaten der Parteien)
Je Stimmzettel hat der Wähler/die Wählerin nur eine einzige Stimme. Andernfalls wird der Stimmzettel ungültig.

Erst- und Zweitstimmen
Mit den Erststimmen bieten die Parteien je eine Person im örtlichen Stimmkreis zur Direktwahl an (Im Landkreis FFB entweder Stimmkreis FFB-Ost oder Stimmkreis FFB-West/Landsberg).
Mit der Zweitstimme, auch Listenstimme genannt, stellen die Parteien ihre Kandidaten im Regierungsbezirk Oberbayern zur Wahl.
Die Listenreihenfolge wird durch die tatsächlich von Wählerin und Wähler auf die einzelnen Personen vergebenen Stimmen verändert (Persönliches Stimmenergebnis = Summe der Erst- und Zweitstimmen).
Nach der Wahl steht auf Platz 1 der Kandidat/die Kandidatin mit den meisten persönlichen Stimmen, auf dem letzten Platz die Person, auf die die geringste Stimmenzahl entfällt. So bietet das bayerische Wahlsystem allen mit der Zweitstimme die Chance, sich aus der sozialdemokratischen Liste gezielt für eine (oberbayerische) Person zu entscheiden, der man vertraut und die man für ihr Engagement schätzt.

Wer ist gewählt?

Die Zusammensetzung des Parlaments ergibt sich aus dem Verhältnis der Gesamtstimmenzahlen der jeweiligen Parteien untereinander je Wahlkreis.
Als Person gewählt ist:
1. Wer im Stimmkreis die meisten Erststimmen erhält, sofern er/sie einer Liste angehört, die bayernweit mindestens 5% der Stimmen erhält (Für den Bezirkstag gilt diese Hürde nicht).
2. Die Anzahl der Listenkandidaten/innen in der Reihenfolge der persönlichen Erst- plus Zweitstimmen, die sich aus dem Stimmenverhältnis der Parteien auf Wahlkreisebene errechnet (Ausgleichsmandate gleichen unter Umständen einen Überhang aus Direktmandaten aus)