Ja zu mehr Kinderbetreuung - Nein zum Betreuungsgeld! Landkreis-SPD ruft zur Unterstützung der Massenpetition gegen das Betreuungsgeld auf.

02. Mai 2012

Mit einem Dringlichkeitsantrag hat die SPD-Landtagsfraktion die Bayerische Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für den flächendeckenden Ausbau von Kindertagesstätten und Ganztagsbetreuung einzusetzen, statt Milliarden für das umstrittene Betreuungsgeld auszugeben. Die SPD wird nun den Widerstand gegen das Betreuungsgeld – im Volksmund auch „Herdprämie“ genannt – mit einer Massenpetition weiterführen. Diese findet man im Internet unter
https://petition.bayernspd.de
Ab 2013 haben Kinder unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf ein Krippenplatz. Gerade in Bayern besteht noch massiv Nachholbedarf bei der Kinderbetreuung.

Auch die SPD im Landkreis Fürstenfeldbruck setzt sich für einen raschen Ausbau der Kinderbetreuung ein – vom Krippenausbau bis zum Aufbau von Ganztagesschulen. Dies ist zur Förderung der Kinder notwendig, ermöglicht die Beruftstätigkeit beider Eltern bzw. von Alleinerziehenden und trägt zur frühen, einfachen und sogar kostengünstigen Integration von Kindern aus Migrantenfamilien bei. Darüber hinaus müssen die Kommunen den Rechtsanpruch ab nächstem Jahr erfüllen können. In diesem Zusammenhang fordern die Sozialdemokraten im Landkreis jedoch von Bund und Freistaat die Mitfinanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung. Neue Aufgaben und Verpflichtungen den Kommunen aufzuerlegen und diese dann mit den Finanzierungsproblemen alleine zu lassen ist nicht akzeptabel. Gerade die bayerische Regierung versucht hierbei offenbar erneut, einen ausgeglichenen Landeshaushalt auf dem Rücken der Kommunen – und somit zu Lasten der Bürger - zu erreichen.
Der Kreisvorsitzende Michael Schrodi fordert, die für das Betreuungsgeld vorgesehenen Gelder lieber den Fördergeldern für den Krippenausbau zukommen zu lassen, damit die Kommunen sich den Krippenausbau auch leisten können.
Pressesprecher Martin Eberl macht darauf aufmerksam, dass nicht nur Kinderbetreuungsplätze dem Staat Geld kosten, sondern auch Mütter, die von der Berufstätigkeit ferngehalten werden. Denn diese zahlen weder Steuern noch Sozialabgaben und beziehen hingegen unter Umständen Leistungen. Dies muss bei der Berechnung der Kinderbetreuung gegengerechnet werden.

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