Künftige Erfassung und Verwertung von Biomüll

12. Juni 2015

Die Entscheidung über eine mögliche künftige Veränderung der Erfassung und Verwertung von Bioabfällen ist nur auf sicherer Tatsachengrundlage sowie Variantendarstellungen und deren wirtschaftlichen und gebührenmäßigen Auswirkungen möglich. Gesehen wird derzeit teilweise ein erhebliches wirtschaftliches Risiko mit unwägbaren Auswirkungen auf die Kosten der öffentlichen Abfallentsorgung, andere wiederum behaupten wirtschaftliche Chancen, die letztlich zu einer Stabilisierung der Müllgebühren auf niedrigem Niveau führen können.

Daher ist eine Objektivierung nötig. Hierbei sind Erfahrungen anderer Entsorgungskörperschaften in unserer Region sowie Fragen der kommunalen Zusammenarbeit von mehreren öffentlichen Entsorgungsträgern zu prüfen und in die weiteren Überlegungen einzubeziehen.

Derzeit wird Biomüll im FFB in Säcken gesammelt. Faktisch werden diese vielmals in Tonnen gegeben, die mit „Biomüll“ gekennzeichnet sind und von dort abgeholt. Die Eigenkompostierung ist gebührenrechtlich bonifiziert. In der benachbarten Stadt München kann bei Bedarf eine Biomülltonne neben der Restmülltonne bestellt werden. Daneben wird eine 7-l-Kleintonne als sog. „Vorsortierer“ ausgegeben. Im Landkreis Landsberg wird im gesamten Kreisgebiet wirksam zum Jahr 2016 eine Biomülltonne zur Sammlung auf Nachfrage ausgeben. Bis dahin ist die Biomüllsammlung dort in bevölkerungsstarken Teilgebieten kostenpflichtig. Eigenkompostierung bleibt dort wie in der gesamten Region weiterhin möglich. Dies trägt erheblich zur Akzeptanz des Gesamtsystems bei.

Neben diesen Entwicklungen im Sammelwesen werden zunehmend Vergärungsanlagen aufgebaut und Ressourcen für Bio-Energiegewinnung geschaffen. Diese sind von sehr unterschiedlicher Betriebsgröße.

Um festere Anknüpfungsgrundlagen für notwendige politische Gremienentscheidungen zu erlangen, stellt die SPD-Kreistagsfraktionfraktion den Antrag,

Handlungsoptionen des Landkreises FFB für eine optimale Biomüllerfassung und -verwertung gutachterlich darlegen zu lassen.

Dies soll beinhalten:

• Effizienzprüfung der derzeitigen Bioabfallerfassung im Landkreis FFB im Vergleich der umliegenden Abfallentsorgungsträger.
• Ist-Analyse des derzeitigen Konzepts im Landkreis der Bioabfallerfassung und –verwertung nebst Darstellung von möglichen immanenten Verbesserungsmöglichkeiten.
• Darstellung von Bonifizierungsmöglichkeiten der Biomüllerfassung bzw. Prüfung der Möglichkeit der aufpreisfreien Sammlung von Bioabfall zu den anfallenden Restmüllabholgebühren (z.B. derzeit München, Landsberg ab 1.1.16)
• Darstellung der Verwertungsmöglichkeiten des Biomülls.
• Darstellung von Möglichkeiten zum gemeinschaftlichen Betrieb einer Anlage zu Biogasherstellung in kommunaler Zusammenarbeit mit anderen Entsorgungskörperschaften. Aussagen zu einer sinnvollen Betriebsgröße.

Erforderlich erscheint weiter eine umfassende wirtschaftliche Abklärung der möglichen Varianten bzgl. ihrer Auswirkungen auf die Kosten der Abfallentsorgung und mögliche folgende gebührenrechtliche Auswirkungen. Dazulegen ist auch der jeweilige gesamtökologische Nutzen der Handlungsoptionen.

Eine weitere Entscheidung von Kreisgremien kann dann unter Abwägung von Vor- bzw. Nachteilen nach einer erfolgten fachgutachterlichen Stellungnahme erfolgen.

Erstaunlicherweise haben Sie den nächsten EUPAS als für die Energiewende zuständigen Ausschuss abgesagt. Die Fragen der Energiewende berühren jedoch nicht alleine den Werkausschuss für unseren AWB, sondern den gesamten Landkreis. Daher mögen zu diesen Fragen künftig Werkausschuss und EUPAS zu gemeinsamen Sitzungen eingeladen werden

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