„Mit der vor kurzem beschlossenen Verordnung zur Umsetzung der Mietpreisbremse in Bayern wird der angespannte Wohnungsmarkt in der Wachstumsregion Oberbayern leider nur bedingt gedämpft. Die Mieterinnen und Mieter, die hohen Preisen und Wohnungsmangel ausgesetzt sind, sollten eigentlich von der Umsetzung des sozialdemokratischen Kernprojektes profitieren. Jedoch ist die Staatsregierung mit der spärlichen Auswahl der Städte und Gemeinden diesem Ziel nicht wirklich flächendeckend nachgekommen“, erläutert Michael Schrodi. „Die SPD bezeichnet die Verordnung deshalb zu Recht als Mietpreisbremse light“, so Schrodi.
Das im Bundestag auf Initiative der SPD vor wenigen Monaten verabschiedete Gesetz ist als wichtiges wohnungspolitisches Signal an zahlreiche Bürgerinnen und Bürger konzipiert worden. „Wohnen ist ein Grundrecht. Bayern sollte eine Vorreiterrolle in der Förderung von bezahlbarem Wohnraum einnehmen, damit Wohnen nicht zum Luxusgut wird. Dazu gehört neben der Ankurbelung des Wohnungsbaus vor allem eine sachgerechte, nachvollziehbare Auswahl der Orte für die Mietpreisbremse“, fordert Schrodi.
Jedoch ist die bayerische Staatsregierung mit der spärlichen Auswahl der Städte und Gemeinden auch im Landkreis Fürstenfeldbruck diesem Ziel nicht wirklich flächendeckend nachgekommen. Vielmehr gleicht die Landkarte einem löchrigen Schweizer Käse: In vielen angespannten Wohnungsmärkten wird die Mietpreisbremse nicht flächendeckend kommen, da Städte und Gemeinde nicht in die Gebietskulisse aufgenommen wurden. Darunter sind auch Kommunen, in deren Landkreis andere Städte und Gemeinden aufgenommen wurden und sogar direkt an solche angrenzen.So sind im Landkreis Fürstenfeldbruck zwar die Städte und Gemeinden Egenhofen, Eichenau, Fürstenfeldbruck, Germering, Gröbenzell , Maisach, Olching, Puchheim, Schöngeising und Türkenfeld berücksichtigt, nicht aber die Gemeinden Adelshofen, Alling, Althegnenberg, Emmering, Grafrath, Hattenhofen, Jesenwang, Kottgeisering, Landsberied, Mammendorf, Mittelstetten, Moorenweis und Oberschweinbach. Dies erzeugt eine Zweiklassengesellschaft beim Mieterschutz: Ein Teil der Bevölkerung profitiert von den positiven Auswirkungen der Mietpreisbremse, für den anderen Teil heißt es auch in Zukunft, dass sie Mieterhöhungen ohne festgesetzte Obergrenze ausgesetzt sind.
„Die noch relativ geringe Ausweisung von in Frage kommenden Städten und Gemeinden, für die die Verordnung in Bayern gelten soll, muss noch einmal geprüft werden. Insbesondere in Bezug auf die Auswahl der Kriterien muss unbedingt nachgebessert werden. Diese müssen transparent und nachvollziehbar sein“, betont Schrodi
Eine Übersicht über die Städte und Gemeinden, in denen bei Wiedervermietungen ab 1. August 2015 die Mietpreisbremse gilt, gibt es unter http://www.justiz.bayern.de/media/pdf/gesetze/gemeinden_-_mietpreisbremseverordnung.pdf
SPD-Kreistagsfraktion-Anfrage dazu an den Landrat:
Sehr geehrter Herr Landrat,
Mit der vor kurzem beschlossenen Verordnung zur Umsetzung der Mietpreisbremse in Bayern wird der angespannte Wohnungsmarkt in der Wachstumsregion Oberbayern leider nur bedingt gedämpft. Die Mieterinnen und Mieter, die hohen Preisen und Wohnungsmangel ausgesetzt sind, sollten eigentlich von der Umsetzung dieses Projekts profitieren. Jedoch ist die bayerische Staatsregierung mit der spärlichen Auswahl der Städte und Gemeinden auch im Landkreis Fürstenfeldbruck diesem Ziel nicht wirklich flächendeckend nachgekommen. Vielmehr gleicht die Landkarte einem löchrigen Schweizer Käse: In vielen angespannten Wohnungsmärkten wird die Mietpreisbremse nicht flächendeckend kommen, da Städte und Gemeinde nicht in die Gebietskulisse aufgenommen wurden. Darunter sind auch Kommunen, in deren Landkreis andere Städte und Gemeinden aufgenommen wurden und sogar direkt an solche angrenzen. So sind im Landkreis Fürstenfeldbruck zwar die Städte und Gemeinden Egenhofen, Eichenau, Fürstenfeldbruck, Germering, Gröbenzell , Maisach, Olching, Puchheim, Schöngeising und Türkenfeld berücksichtigt, nicht aber die Gemeinden Adelshofen, Alling, Althegnenberg, Emmering, Grafrath, Hattenhofen, Jesenwang, Kottgeisering, Landsberied, Mammendorf, Mittelstetten, Moorenweis und Oberschweinbach. Dies erzeugt eine Zweiklassengesellschaft beim Mieterschutz: Ein Teil der Bevölkerung profitiert von den positiven Auswirkungen der Mietpreisbremse, für den anderen Teil heißt es auch in Zukunft, dass sie Mieterhöhungen ohne festgesetzte Obergrenze ausgesetzt sind.
Dem Kreistag kommt die Aufgabe zu, dem berechtigten Interesse aller Bürgerinnen und Bürger nach einem gleichwertigen Mieterschutz Geltung zu verschaffen. Daher bitte ich Sie um Darlegung folgender Punkte:
Die Aufnahmekriterien zur Auswahl der Kommunen in die Gebietskulisse sind höchst intransparent und nicht nachvollziehbar. Legen Sie dem Gremium dar, nach welchen Zahlen die Auswahl erfolgte.
Geben Sie insbesondere darüber Auskunft, welche objektiven Ursachen es für die Ungleichbehandlung der Kommunen im Landkreis Fürstenfeldbruck gibt.
Wie gedenken Sie dieser Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Fürstenfeldbruck entgegenzuwirken?
Michael Schrodi
stv. Vorsitzender