SPD fordert Klarheit zu kommunalen Erwerbsmöglichkeiten im bisherigen Flugplatz FFB

22. Mai 2015

Landrat Thomas Karmasin und Gerda Hasselfeldt, MdB verkündeten Unterschiedliches zu den kommunalen Erwerbsmöglichkeiten im bisherigen Flugplatz FFB. Folgender Antrag der SPD-Kreistagsfraktion will nun Klarheit herbeiführen und die Prozesse beschleunigen:

Sehr geehrter Herr Landrat,

die SPD-Kreistagsfraktion hat wiederholt angeregt, der Kreis möge Grundstücke für öffentliche Bedarfe auf dem Gelände des bisherigen Flugplatzes FFB von der bundeseigenen BIMA erwerben.

Hierzu haben Sie zuletzt ausgeführt,

„dass die BImA Grundstücke zu Marktpreisen veräußere. Ein Nachlass werde nur in sehr geringem Umfang für Kommunen für die Erfüllung sozialer Aufgaben, für Zwecke der Bildung o.ä. gewährt. ... Ein weiteres Problem sei, dass die BImA im wesentlichen zu Marktzpreisen veräußern müsse, diese Mrktpreise jedoch davon abhängen, wie die Bauleitplanung voranschreite“ (Protokoll KAS 16.4.15)

Dagegen hat die CSU-Abgeordnete des Deutschen Bundestags für den Wahlkreis FFB, Frau Hasselfeldt, in einer Aussendung verbreitet:

„Verbilligte Abgabe von Konversionsflächen des Fliegerhorsts ab sofort möglich... Im Haushaltsgesetz 2015 wurde beschlossen, dass Liegenschaften der Bundeswehr, die vom Militär nicht mehr benötigt werden, verbilligt an Gebietskörperschaften im Rahmen des Erstzugriffs abgegeben werden können. Beim Fliegerhorst Fürstenfeldbruck ist dies der Fall. .... ist ab sofort ein Kaufpreisabschlag von bis zu 250.000 Euro pro Kaufvertrag möglich, aber auf maximal 50% des Kaufpreises begrenzt. Bei Teilverkäufen ist eine Mehrfachgewährung des Kaufpreisabschlags möglich. Eine zusätzliche Förderung bis zu 100.000 Euro wird bei einer Nutzung zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern gewährt. Hierbei erfolgt aber insgesamt eine maximale Verbilligung des Kaufpreises um 80 Prozent. Verbilligungsfähige Nutzungsarten sind beispielsweise Einrichtungen des öffentlichen Bildungswesens, die vom Staat finanziert und überwacht werden, allgemeine Basisinfrastruktureinrichtungen, die ohne Gegenleistung zur öffentlichen Verwendung bereitgestellt werden und rein soziale Einrichtungen, die ausschließlich Leistungen der Sozialfürsorge verteilen. Die verbilligte Abgabe für Zwecke der sozialen Wohnraumförderung, für rein soziale Einrichtungen für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern und für lokale Infrastruktureinrichtungen ohne überregionale Bedeutung sowie zur Beseitigung städtebaulicher Missstände unterliegt jedoch dem Vorbehalt einer EU-beihilferechtlichen Einzelfallprüfung durch die BImA sowie gegebenenfalls den nach EU-Recht vorgesehenen Genehmigungs- und Anzeigeverfahren.“ (Homepage hasselfeldt.de Stand 20.5.15)
Letztere Ausführungen sind zudem Stand der Koalitionsvereinbarungen von SPD und Union im Bund sowie – soweit ersichtlich – Stand der Beschlussfassung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags.
Ihre Ausführungen sowie der Wahlkreisabgeordneten Hasselfeldt stehen in einem unauflöslichen Widerspruch. Im Sinne der Wahrung öffentlicher Chancen für unseren Landkreis sind diese Widersprüche umgehend aufzulösen und kommunales Handeln herbeizuführen.
Daher stelle ich den Antrag,
die Wahlkreisabgeordnete Frau Gerda Hasselfeldt in die nächsten Sitzungen von Kreisausschuss und Kreistag zur Berichterstattung über die öffentlichen Kaufmöglichkeiten auf dem Gelände Flugplatz FFB einzuladen. Beschlüsse zu weiteren Erwerbshandlungen können nach diesem Bericht sicherlich konkretisiert werden. Wie ich finde sollen diese für die Zukunft des Kreises wichtigen Weichenstellungen nicht an unzureichenden bzw. auch falschen Informationsständen scheitern. Die Anschrift und Kontaktdaten von Frau Hasselfeldt darf ich im LRA FFB als bekannt voraussetzen?

Mit freundlichen Grüßen

Peter Falk
Vorsitzender SPD-Kreistagsfraktion FFB

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