Die SPD-Fraktion beantragt, der Kreistag möge beschließen:
Die kommunale Wasserversorgung genießt das uneingeschränkte Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger und sichert eine Trinkwasserqualität auf höchstem Niveau bei niedrigen Tarifen. Es besteht in diesem Bereich nicht der geringste Bedarf einer Veränderung. Demgegenüber steht der Versuch, über eine neue europäische Richtlinie für die Konzessionsvergabe bei Dienstleistungen eine Liberalisierung durch die Hintertüre einzuführen.
Ein erster Schritt dahin war der Beschluss des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments vom 24. Januar 2013, die kommunale Wasserversorgung nicht als Ausnahmetatbestand der Richtlinie anzuerkennen. Das ist ein Schritt in die falsche Richtung, auch wenn nur Teilbereiche der Wasserversorgung unter Privatisierungsdruck geraten.
Wir als Kreistag Fürstenfeldbruck fordern im Einklang mit den kommunalen Spitzenverbänden die Bundesregierung auf, sich aktiv für eine Ausnahmeregelung einzusetzen und gegen die Liberalisierung der Wasserversorgung anzugehen! Vier von fünf Bundestagsfraktionen haben sich gegen den Einbezug der kommunalen Wasserwirtschaft in den Geltungsbereich der Richtlinie ausgesprochen! Die Bevölkerung ist eindeutig dagegen – dieses überwältigende Votum in der deutschen Öffentlichkeit darf nicht übergangen werden!
Wir fordern die Bundeskanzlerin Merkel und zuständigen Wirtschaftsminister Rösler auf, im EU-Ministerrat die Richtlinie in dieser Form abzulehnen. Wir fordern die deutschen Mitglieder des EU-Parlaments auf, in der kommenden Abstimmung gegen die Konzessionsrichtlinie zu stimmen. Und wir fordern die gesamte Bundesregierung auf, ihre bisherige abwartende und passive Haltung aufzugeben und mitzuhelfen, die bisherige sichere und qualitativ hochwertige Versorgung mit Trinkwasser in Deutschland zu schützen!