Unklarer Kreishaushalt

15. Januar 2015

Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zum Haushalt:

Durchführung strukturierter und fundierter Haushaltsberatungen Hier: Verbreiterung der Darstellung, ausschussübergreifende Transparenz

Sehr geehrter Herr Landrat,

leider erreicht der von Ihnen vorgelegte Haushaltsentwurf in der zentralen allgemeinen Haushaltswirtschaft nicht den fachlichen Standard in Darstellung, Auffächerung und Zahlenklarheit wie er in anderen Landkreisen selbstverständlich ist. Dies macht die Beratungsfähigkeit insgesamt schwierig. Ich darf beispielhaft auf den Haushalt des Landkreises Ebersberg verweisen, der notwendig vertiefte Erklärungen und Auffächerungen nicht nur zur Situation des Kreises selbst, sondern auch die darzustellenden Wechselwirkungen zu den Landkreiskommunen enthält. Dergleichen fehlt in Ihrer Darstellung komplett. Dies ist umso ärgerlicher als die Aufgliederungen in den Fachkapiteln (z.B. sehr positiv Darstellung Finanzanmeldungen der Feuerwehr, Erläuterungen Soziales, Schulen) durchaus gelungen ist.

Darzustellen wären zum Rahmen auch Investitionsquoten oder auch die präzisen Kreditverhältnisse des Kreises.

Daher stelle ich namens der SPD-Fraktion zunächst zur Haushaltsberatung den Antrag, für die jetzt anstehenden Haushaltsberatungen

  • die Schuldensituation aufgegliedert nach einzelnen Darlehensverträgen übersichtlich in Dauer, Zinshöhe, Tilgungsanteil und Zinsbindungsfrist einschließlich einer Prognose über die Verschuldung bzw. Tilgungen über die nächsten 10 Jahre vorzulegen,
  • die Entwicklung der liquiden Mittel im Jahresverlauf 2014 darzustellen
  • die Eigenkapitalquote seit Doppikeinführung bis einschließlich des vorliegenden Haushaltsentwurf nach Jahren darzustellen,
  • die Investitionsquote seit Doppikeinführung bis zum vorliegenden Haushaltsentwurf anzugeben.

Zur Transparenz der verschiedenen Fach- und folgenden Kreisausschussberatungen darf ich folgenden technischen Antrag stellen:

• Den Kreisausschussmitgliedern sowie den Kreisrätinnen und Kreisräten werden für ihre jeweils abfolgenden Beratungen die Protokolle der verberatenden Ausschüsse nebst Arbeitspapieren – wegen der zeitlichen Abfolge nötigenfalls per Mail – zur Verfügung gestellt.

Weiter ist es nunmehr unabdingbar im Rahmen der Leitlinienkompetenz des Kreistags Qualitätsstandards der durch den Landrat zu treffenden Haushaltsvorbereitung festzulegen.

Konkret möge folgendes beschlossen werden:

• Der Landrat legt dem Kreistag frühzeitig einen beratungsfähigen Haushaltsplan-Entwurf vor. Dieser entspricht – solange noch das doppische Buchführungssystem angewandt wird – in Vorberichtsdarstellung, Ausfächerung, Konkretisierung der Ansätze, Darstellung der Produktziele und –verantwortungen sowie Erläuterungsstandard dem Haushalt des Landkreises Ebersberg.

Weitere Sachanträge für den Haushalt 2015 wird die SPD-Fraktion im Rahmen der Beratungen gesondert stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Falk
Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion

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