Energetische Ertüchtigung der Müllverbrennungsanlage Geiselbullach

22. April 2015

Stellungnahme der SPD-Kreistagsfraktion:

Unsere Müllverbrennungsanlage soll einen wichtigen Beitrag zur lokalen Energiewende leisten. So wird die von der GfA erzeugte Abwärme teilweise und deutlich zu wenig in Form von Fernwärme für Gewerbegebiete und auch Wohngebäude nutzbar gemacht. Noch immer bleibt ein Großteil der vorhandenen Energie ungenutzt. Die neue CUTEC-Untersuchung ergab, dass die Anlage mit lediglich 24,5% einen der niedrigsten energetischen Wirkungsgrade in ganz Bayern aufweist.

Dies kann nur bedeuten, dass längst Ertüchtigungsbedarf besteht, damit die überschüssige Abwärme sinnvoll genutzt werden kann. Trotz jahrelangem Drängen sind mit der nun vorliegenden Untersuchung die überfälligen konzeptionellen Überlegungen für die energetische Zukunftsfähigkeit des Standorts Geiselbullach erst am Anfang.

Für die künftige Tätigkeit der GfA bestehen folgende Eckpunkte:

• Der Landkreis Fürstenfeldbruck bekennt sich zur kommunalen Abfallwirtschaft. Für den Standort Geiselbullach folgt daraus, dass hier vor allem der Abfall aus den beiden Trägerlandkreisen Fürstenfeldbruck und Dachau thermisch behandelt wird. Die Anlage dient insoweit letztlich dem Eigenbedarf. Sie ist kein Endpunkt für Mülltourismus aus ganz Oberbayern. Zu einer Erweiterung des Gesellschafterstruktur kann es daher nicht kommen. Wir erwarten von anderen Abfallentsorgungskörperschaften, dass sie sich ihrer Aufgabe ebenso verantwortungsvoll stellen

• Jede Müllverbrennungsanlage ist heute auch Energiestandort. Daher ist die Anlage so zu ertüchtigen, dass künftig bei Wahrung wirtschaftlichen Betriebs ein möglichst guter energetischer Wirkungsgrad erreicht wird. Wo Synergien zwischen thermischer Abfallbehandlung und weiterer technischer Innovation möglich sind, führt dies zu einem regionalen „Energiestandort“ mit hoher ökologischer Zielsetzung.

Nach Vorlage des CUTEC-Berichts erscheinen folgende Verwaltungsauskünfte, nähere Untersuchungen bzw. Maßnahmen alsbald veranlasst:

1.Konkret ist das Potential für Wärmeabnehmer am Standort zu untersuchen. Welche konkreten weiteren Abnehmer können erschlossen werden? Hierbei ist auch eine Untersuchung in Hinblick auf die Konversionsflächen im früheren NATO-Flugplatz FFB zu konkretisieren.

Technisch und genehmigungsrechtlich ist Auskunft zu geben, ob die Temperatur am Kaminende der MVA weiter unter 130 ° C absenkbar ist.

2.Die Wirtschaftlichkeit der Ruth-Speichertechnik als großtechnischer Wärmespeicher am Standort Geiselbullach ist näher auszuführen. Eine vom Gutachter ausgeführte Speicherzeit von ½ Stunde erscheint sehr gering. Andere Anlagen arbeiten hier mit 10 Stunden.

3.Die Wandlung von Strom in Dampf durch Elektrodenkessel ist ebenfalls in wirtschaftlicher Hinsicht näher auszuführen. Dies gilt insbesondere bezüglich der Höhe der Investitionskosten und möglicher Preisverfälle am Regelenergiemarkt. Besteht ein Volatilitätsrisiko?

4.Hinsichtlich der Realisierbarkeit eines GuD-Überhitzers sind ebenfalls weitere Beleuchtungen notwendig.
Inwieweit sind Preiserzielungsvorstellungen von 67,6 €/MWh überhaupt realistisch? Wie performen Referenzprojekte? Wo werden diese in Deutschland noch gebaut? Weiter sind die Investitionskosten genauer zu untersuchen. Sind 30 Mio € ein realistischer Betrag? Können nicht vielmehr realistisch 40 – 45 Mio € anzusetzen sein?
Ist die Kapazität der Erdgaszuleitung am Standort gesichert?

5.Interessant erscheint der Einsatz von Latentwärmespeichersystemen, insbesondere als mögliche Brückentechnologie für künftige neue Fernwärmeversorgungsgebiete. Auch hier erscheint eine konkretisierte Analyse des Marktpotentials erforderlich.

6.Die derzeitige Aufgabenerfüllung der GfA und vor allem auch zukünftige Herausforderungen müssen mit den kommunalrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen in Einklang stehen. Es ist abzuklären, ob bereits jetzt weitergehende Aufgaben durch die GfA erledigt werden, als durch die derzeit geltenden Regelungen und auch Gremienbeschlüsse die GfA betreffend gedeckt sind.

Hierzu erbitten wir genauso Auskunft, wie zu der Frage, wann welche Ausschreibungen hinsichtlich des Verkaufs der in der GfA erzeugten Strommengen erfolgt sind und mit welchem Ergebnis. Da die GfA ein Unternehmen der öffentlichen Hand ist, gehen wir selbstverständlich davon aus, dass es hier regelmäßige Ausschreibungen gab.

7.Wir erbitten des Weiteren eine Auskunft, welche eigenen Bemühungen das Landratsamt Fürstenfeldbruck bisher unternommen hat, die Belange der Standortkommune Olching, z. B. hinsichtlich der jahrzehntelang bekannten Anbindungsthematik proaktiv zu unterstützen oder wie es gedenkt im Rahmen der Ausbauüberlegungen, eine möglichst positive Grundstimmung in Olching für solche Überlegungen zu erzielen. Dazu gehört unserer Meinung nach neben der Lösung der Anbindungsfrage auch die entsprechend intensive und offizielle Einbindung der Stadt Olching in alle Planungsüberlegungen die Weiterentwicklung der GfA betreffend.

8.Ebenfalls bitten wir darzustellen, inwieweit sich die GfA bereits durch entsprechende Leistungsverträge und weitergehenden verbindlichen Zusagen von Strom- und Fernwärmeliefermengen gebunden hat und damit der Entscheidungsspielraum des Kreistages hinsichtlich aller denkbaren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt bzw. sogar beschnitten ist.

Der Dachauer Kreistag hat sich bereits im Februar befasst. Von dort wird erneut gemeinsame Behandlung der Gremien der Landkreise Fürstenfeldbruck und Dachau gewünscht. Daher gehen wir davon aus, dass eine zwischen den Verwaltungen der Trägerlandkreise abgestimmte Vorlage erarbeitet wird.

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